Erläuterung der Hausratsversicherung
Neben den Versicherungen, die speziell im Rahmen des Immobilienbesitzes sinnvoll sind, gibt es zudem noch weitere Versicherungsarten die man abschließen sollte, ganz gleich ob man Mieter oder Eigentümer einer Immobilie ist. Dazu zählt vor allem die Hausratversicherung. Ein weit verbreiteter Irrtum in diesem Zusammenhang ist es, das die Gebäudeversicherung auch Schäden übernimmt, die im Inneren des Hauses entstanden sind. Das ist natürlich nicht der Fall, denn vor Schäden an der Einrichtung bzw. am gesamten Hausrat kann man sich durch die Hausratsversicherung schützen. Es handelt sich bei der Hausratsversicherung sicherlich neben der Privathaftpflichtversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung um die wichtigste Versicherung überhaupt, denn wird die Wohnungseinrichtung stark beschädigt oder zerstört, könnten sich die meisten Menschen einen Ersatz der beschädigten Gegenstände gar nicht leisten und der Schadensfall würde daher existenzbedrohliche Ausmaße annehmen können. Deshalb ist es ratsam vergleiche im Bereich Versicherungen und Kredite vorzunehmen. Den Kreditvergleich nur, wenn Sie den Schaden aus eigener Tasche nicht zahlen können und es keine andere Möglichkeit gibt.
Die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an der gesamten Wohnungseinrichtung, an Elektrogeräten, der Kleidung oder sonstigen sich in der Wohnung befindlichen Gegenständen. Dabei sind bestimmte Schadensursachen festgelegt. So tritt die Versicherung zum Beispiel bei Schäden ein, die durch Feuer, Explosion, Wasserrohrbruch, Sturm, Gewitter und Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus entstehen können.
Zusätzlich kann der Versicherte auch Schäden durch Glasbruch und Überspannung sowie den Fahrraddiebstahl mitversichern lassen.
Bei dem Autodiebstahl tritt übrigens die Autoversicherung ein.
Wenn Sie diese Sonderschäden also ebenfalls abgedeckt haben möchten, müssen Sie diese separat in den Vertrag zur Hausratversicherung mit aufnehmen. Ferner ist es ebenfalls sinnvoll, den so genannten Unterversicherungsverzicht der Versicherungsgesellschaft in den Vertrag mit hinein zu nehmen.
Dieser besagt, dass die Versicherung in einem Schadensfall nicht prüft, ob die Versicherungssumme auch mindestens dem realen Wert des beschädigten Hausrates entspricht. Voraussetzung für diesen Unterversicherungsverzicht ist allerdings, dass Sie ihren Hausrat mit ca. 650 Euro,
die sich auch gut für einen Urlaub mit Hund eigen, je Quadratmeter Wohnfläche versichern. Bei einer 50 Quadratmeter großen Wohnung würde das also zum Beispiel eine Versicherungssumme von 32.500 Euro bedeuten.
Ist der Wert des Hausrates höher, können Sie natürlich auch eine angepasst höhere Versicherungssumme wählen, denn nach "oben hin" sind im Grunde keine Grenzen gesetzt.
Liegt jedoch eine Unterversicherung vor, erstattet die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall die Kosten nur anteilig. Angenommen, die Versicherungssumme beträgt 30.000 Euro, der Wert des Hausrates liegt jedoch bei 40.000 Euro. Wird dieser z.B. durch ein Feuer teilweise zerstört und es entsteht ein Schaden von 20.000 Euro, würde die Versicherung nicht die 20.000 Euro Schadenswert erstatten, sondern nur 15.000 Euro (30.000 Euro sind Dreiviertel von 40.000 Euro, daher ist der Hausrat nur anteilig mit 75 Prozent versichert.).
Beispiel zur Entstehung eines großen Schaden
Wie schnell ein großer Schaden entstehen kann und dieser mitunter sogar existenzbedrohliche Ausmaße annehmen kann, soll durch das folgende Beispiel verdeutlicht werden. Angenommen sie waren für ein paar Tage vereist. Also Sie wieder in ihre Wohnung zurückkommen, ist das gesamte Mobiliar und die sonstige Einrichtung völlig zerstört. Wie Sie später von der Nachbarin erfahren wurde in der Wohnung eingebrochen. Alle Wertgegenstände wie Bargeld und Schmuck hatten Sie zwar vorsorglich in einem Banktresor deponiert, aber der Täter hat wahrscheinlich aus Frust komplette Inneneinrichtung stark beschädigt. Da sich auch recht teure Elektronikartikel und Designerkleidung unter den zerstörten Sachen befunden hat, beläuft sich der Schaden auf einen Wert von rund 50.000 Euro. Dabei handelt es sich um eine Summe, die sicherlich nur die wenigsten Personen "mal eben" aufbringen könnten, um den entstandenen Schaden zu regulieren. Oftmals bedeutet so eine hohe Summe sogar den finanziellen Ruin des Nicht-Versicherten. Das beschrieben Beispiel ist ein klassischer Fall, wo die Hausratversicherung den entstandenen Schaden ersetzen würde. Wenn man also die möglichen Schadenssummen auf der einen Seite betrachtet und den Beitrag zur Hausratversicherung auf der anderen Seite, so ist ein recht gutes Preis-Leistungsverhältnis zu erkennen. Durchschnittlich beträgt der Beitrag beispielsweise für eine 90 Quadratmeter große Wohnung ca. 150-200 Euro im Jahr. Insgesamt kann man also festhalten, dass man die Hausratversicherung auf jeden Fall zu den wenigen Versicherungen in Deutschland zählen muss, die jeder Bürger besitzen sollte. Schäden entstehen beispielsweise durch Kinder, sogar ein Baby kann Schäden hervorrufen.