Die private Haftpflichtversicherung gehört mittlerweile zur Grundausstattung an Versicherungen und mit immer mehr Leistungspaketen wird sie zu einer rundum Absicherung für viele Probleme. So sind bei vielen Versicherern auch z. B. der Verlust von Schlüsseln (privat, fremd oder ehrenamtlich in Besitz) mit abgesichert. Aber was tun wenn das Leben einem einen Streich spielt und man arbeitslos wird oder wegen einem Unfall nicht mehr Arbeiten kann?
Diese Frage stellen sich viele, die in so eine Situation kommen. Jeder Cent zählt in so einer Lage und oft sind auch kleine Summen oder Versicherungsbeiträge nicht mehr möglich. Je nach Versicherer wird hier eine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit mit angeboten. Diese variiert in der Dauer der Befreiung ( von 6 bis 12 Monate) aber hat meist das gleiche Ziel: Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes.
Im ersten Moment denken Betroffene immer, dass wenn sie wegen Arbeitslosigkeit oder anderer Gründe eine Beitragsbefreiung durch den Versicherer genehmigt bekommen, dass der Versicherungsschutz verfällt. Dies ist aber bei den meisten Anbietern nicht der Fall. Der volle Umfang wird für die im Vertrag maximale Laufzeit der Befreiung gewährleistet. Dies ist sehr wichtig, denn bei Arbeitslosigkeit Schäden selbst zahlen zu müssen ist unmöglich und darum auch in solchen Lagen die private Haftpflichtversicherung die richtige Wahl.
Leider kommt es immer häufiger vor, dass Arbeitslosigkeit länger dauert oder auch eine Verletzung einfach nicht heilen will. Hier ist es so, dass nach Ablauf der gewährten Beitragsbefreiung die Versicherung erlischt oder die versicherte Person den Beitrag wieder zahlen muss. In jedem Fall sollte immer versucht werden eine private Haftpflichtversicherung fortzuführen denn ihr Umfang ist groß. So sind manchmal Familienmitglieder kostenlos mitversichert oder auch durch nicht deliktfähige Kinder sind inbegriffen. Somit geht es nicht nur um die eigene Person oder das eigene Hab und Gut sondern um viel mehr. Lesen Sie immer gründlich die Versicherungsbedingungen durch und achten Sie auf Kleinigkeiten. Denn auch die Beitragsbefreiung ist nicht bei allen Versicherern inbegriffen. So müssen oft bestimmte Bedingungen erfüllt sein um eine Beitragsbefreiung zu erhalten. Ein Beispiel ist, dass die Beiträge vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens z. B. 36 Monate ohne Unterbrechung oder Verzögerung bezahlt worden sind und das Arbeitsverhältnis nicht durch fristlose Kündigung oder eigene Kündigung beendet wurde.