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Hausratsversicherung und die Schäden
Erläuterung der Hausratsversicherung
Neben den Versicherungen, die speziell im Rahmen
des Immobilienbesitzes sinnvoll sind, gibt es zudem noch weitere
Versicherungsarten die man abschließen sollte, ganz gleich ob man
Mieter oder Eigentümer einer Immobilie ist. Dazu zählt vor allem
die Hausratversicherung. Ein weit verbreiteter Irrtum in diesem
Zusammenhang ist es, das die Gebäudeversicherung auch Schäden
übernimmt, die im Inneren des Hauses entstanden sind. Das ist
natürlich nicht der Fall, denn vor Schäden an der Einrichtung bzw.
am gesamten Hausrat kann man sich durch die Hausratsversicherung
schützen. Es handelt sich bei der Hausratsversicherung sicherlich
neben der Privathaftpflichtversicherung und der
Berufsunfähigkeitsversicherung um die wichtigste Versicherung
überhaupt, denn wird die Wohnungseinrichtung stark beschädigt oder
zerstört, könnten sich die meisten Menschen einen Ersatz der
beschädigten Gegenstände gar nicht leisten und der Schadensfall
würde daher existenzbedrohliche Ausmaße annehmen können. Deshalb
ist es ratsam vergleiche im Bereich Versicherungen und Kredite,
beispielsweise auf
http://www.versicherungen-finanzierungen-kredite.de
kostenlos machen kann, vorzunehmen. Den Kreditvergleich nur, wenn
Sie den Schaden aus eigener Tasche nicht zahlen können und es keine
andere Möglichkeit gibt.
Die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an der
gesamten Wohnungseinrichtung, an Elektrogeräten, der Kleidung oder
sonstigen sich in der Wohnung befindlichen Gegenständen. Dabei sind
bestimmte Schadensursachen festgelegt. So tritt die Versicherung
zum Beispiel bei Schäden ein, die durch Feuer, Explosion,
Wasserrohrbruch, Sturm, Gewitter und Einbruchdiebstahl sowie
Vandalismus entstehen können. Zusätzlich kann der Versicherte auch
Schäden durch Glasbruch und Überspannung sowie den Fahrraddiebstahl
mitversichern lassen. Bei dem Autodiebstahl tritt übrigens die
Autoversicherung ein.
Wenn Sie diese Sonderschäden also ebenfalls abgedeckt haben
möchten, müssen Sie diese separat in den Vertrag zur
Hausratversicherung mit aufnehmen. Ferner ist es ebenfalls
sinnvoll, den so genannten Unterversicherungsverzicht der
Versicherungsgesellschaft in den Vertrag mit hinein zu nehmen.
Dieser besagt, dass die Versicherung in einem Schadensfall nicht
prüft, ob die Versicherungssumme auch mindestens dem realen Wert
des beschädigten Hausrates entspricht. Voraussetzung für diesen
Unterversicherungsverzicht ist allerdings, dass Sie ihren Hausrat
mit ca. 650 Euro, die sich auch gut für einen
Urlaub mit
Hund eigen, je Quadratmeter Wohnfläche versichern. Bei einer 50
Quadratmeter großen Wohnung würde das also zum Beispiel eine
Versicherungssumme von 32.500 Euro bedeuten. Ist der Wert des
Hausrates höher, können Sie natürlich auch eine angepasst höhere
Versicherungssumme wählen, denn nach "oben hin" sind im Grunde
keine Grenzen gesetzt. Liegt jedoch eine Unterversicherung vor,
erstattet die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall die Kosten
nur anteilig. Angenommen, die Versicherungssumme beträgt 30.000
Euro, der Wert des Hausrates liegt jedoch bei 40.000 Euro. Wird
dieser z.B. durch ein Feuer teilweise zerstört und es entsteht ein
Schaden von 20.000 Euro, würde die Versicherung nicht die 20.000
Euro Schadenswert erstatten, sondern nur 15.000 Euro (30.000 Euro
sind Dreiviertel von 40.000 Euro, daher ist der Hausrat nur
anteilig mit 75 Prozent versichert.).
Beispiel zur Entstehung eines großen Schaden
Wie schnell ein großer Schaden entstehen kann
und dieser mitunter sogar existenzbedrohliche Ausmaße annehmen
kann, soll durch das folgende Beispiel verdeutlicht werden.
Angenommen sie waren für ein paar Tage vereist. Also Sie wieder in
ihre Wohnung zurückkommen, ist das gesamte Mobiliar und die
sonstige Einrichtung völlig zerstört. Wie Sie später von der
Nachbarin erfahren wurde in der Wohnung eingebrochen. Alle
Wertgegenstände wie Bargeld und Schmuck hatten Sie zwar vorsorglich
in einem Banktresor deponiert, aber der Täter hat wahrscheinlich
aus Frust komplette Inneneinrichtung stark beschädigt. Da sich auch
recht teure Elektronikartikel und Designerkleidung unter den
zerstörten Sachen befunden hat, beläuft sich der Schaden auf einen
Wert von rund 50.000 Euro. Dabei handelt es sich um eine Summe, die
sicherlich nur die wenigsten Personen "mal eben" aufbringen
könnten, um den entstandenen Schaden zu regulieren. Oftmals
bedeutet so eine hohe Summe sogar den finanziellen Ruin des
Nicht-Versicherten. Das beschrieben Beispiel ist ein klassischer
Fall, wo die Hausratversicherung den entstandenen Schaden ersetzen
würde. Wenn man also die möglichen Schadenssummen auf der einen
Seite betrachtet und den Beitrag zur Hausratversicherung auf der
anderen Seite, so ist ein recht gutes Preis-Leistungsverhältnis zu
erkennen. Durchschnittlich beträgt der Beitrag beispielsweise für
eine 90 Quadratmeter große Wohnung ca. 150-200 Euro im Jahr.
Insgesamt kann man also festhalten, dass man die
Hausratversicherung auf jeden Fall zu den wenigen Versicherungen in
Deutschland zählen muss, die jeder Bürger besitzen sollte. Schäden
entstehen beispielsweise durch Kinder, sogar ein
Baby kann Schäden
hervorrufen.