Riester Rente basiert auf freiwilliger Basis
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (1998–2002) Walter Riester ist der Namensgeber für dieses Rentensystem. Die Riester Rente ist eine privat finanzierte Altersvorsorge, die auf freiwilliger Basis abgeschlossen wird. Der Staat unterstützt diese durch Zulagen und Sonderausgaben-Abzugsmöglichkeiten. Die Förderung wurde durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt. In dem Einkommensteuergesetzt sind alle notwendigen Bedingungen fixiert. Die gesetzliche Rentenversicherung wurde geändert und das Rentenniveau sank. Mit dieser privaten Altersvorsorge entstand eine Möglichkeit, sich eigenverantwortlich für die Rentenzeit besser abzusichern. Es zog sogar ein neues Verb in den alltäglichen Sprachgebrauch ein. Überall wird von riestern gesprochen.
Riester Rente ist für zulagenberechtigte Personen gedacht
Nur zulagenberechtigte Personen können mit staatlicher Förderung diese Riester Rente ansparen. Alle Personen, die unbeschränkt der Steuerpflicht unterliegen, haben einen Anspruch. Dazu zählen z.B. rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Kindererziehende bis zu den ersten drei Lebensjahren pro Kind, Arbeitslose, die Leistungen beziehen oder ohne Zahlungen registriert sind, Krankengeldbezieher, ALG-II Empfänger, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, wenn der Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt werden, Vorruheständler und die Ehepartner aller Zulagenberechtigter. Förderungen anderer Personenkreise sind ebenfalls möglich und kann im entsprechenden Informationsmaterial nachgelesen werden.
Riester Rente bietet verschiedene Leistungen
Die Verträge können individuell angepasst werden. Die Riester Rente bietet eine lebenslange Rente. Ebenfalls ist es möglich, eine lebenslange Rente mit Garantiezeit abzuschließen. Dabei wird die Rente nach dem Tod des Beziehers an die Hinterbliebenen eine vertraglich festgesetzte Zeit weiter gezahlt. Die dritte Möglichkeit ergänzt die Rente mit einer Todesfallleistung. Die Hinterbliebenen erhalten die ausstehende Rente des Verstorbenen. Es werden jedoch nicht nur die klassischen, privaten Rentensysteme gefördert. Banksparpläne und Investmentfonds können ebenfalls unterstützt werden. Ebenso kann der Bau, Erwerb und die Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum sowie der Kauf von Wohngenossenschaftsanteilen gefördert werden. Nur eine optimale Beratung garantiert ideale Vertragsbedingungen für die eigene Situation bei den verschiedenen Möglichkeiten.