Riester Rente
Riester Rente basiert auf freiwilliger Basis
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
(1998–2002) Walter Riester ist der Namensgeber für dieses
Rentensystem. Die Riester Rente ist eine privat finanzierte
Altersvorsorge, die auf freiwilliger Basis abgeschlossen wird. Der
Staat unterstützt diese durch Zulagen und
Sonderausgaben-Abzugsmöglichkeiten. Die Förderung wurde durch das
Altersvermögensgesetz (AVmG) eingeführt. In dem
Einkommensteuergesetzt sind alle notwendigen Bedingungen fixiert.
Die gesetzliche Rentenversicherung wurde geändert und das
Rentenniveau sank. Mit dieser privaten Altersvorsorge entstand eine
Möglichkeit, sich eigenverantwortlich für die Rentenzeit besser
abzusichern. Es zog sogar ein neues Verb in den alltäglichen
Sprachgebrauch ein. Überall wird von riestern gesprochen.
Riester Rente ist für zulagenberechtigte Personen gedacht
Nur zulagenberechtigte Personen können mit
staatlicher Förderung diese Riester Rente ansparen. Alle Personen,
die unbeschränkt der Steuerpflicht unterliegen, haben einen
Anspruch. Dazu zählen z.B. rentenversicherungspflichtige
Arbeitnehmer und Selbstständige, Kindererziehende bis zu den ersten
drei Lebensjahren pro Kind, Arbeitslose, die Leistungen beziehen
oder ohne Zahlungen registriert sind, Krankengeldbezieher, ALG-II
Empfänger, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Wehr- und
Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, wenn der
Arbeitgeberbeitrag auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag
aufgestockt werden, Vorruheständler und die Ehepartner aller
Zulagenberechtigter. Förderungen anderer Personenkreise sind
ebenfalls möglich und kann im entsprechenden Informationsmaterial
nachgelesen werden.
Riester Rente bietet verschiedene Leistungen
Die Verträge können individuell angepasst
werden. Die
Riester
Rente bietet eine lebenslange Rente. Ebenfalls ist es möglich,
eine lebenslange Rente mit Garantiezeit abzuschließen. Dabei wird
die Rente nach dem Tod des Beziehers an die Hinterbliebenen eine
vertraglich festgesetzte Zeit weiter gezahlt. Die dritte
Möglichkeit ergänzt die Rente mit einer Todesfallleistung. Die
Hinterbliebenen erhalten die ausstehende Rente des Verstorbenen. Es
werden jedoch nicht nur die klassischen, privaten Rentensysteme
gefördert. Banksparpläne und Investmentfonds können ebenfalls
unterstützt werden. Ebenso kann der Bau, Erwerb und die
Entschuldung von selbst genutztem Wohneigentum sowie der Kauf von
Wohngenossenschaftsanteilen gefördert werden. Nur eine optimale
Beratung garantiert ideale Vertragsbedingungen für die eigene
Situation bei den verschiedenen Möglichkeiten.