Sonderleistungen der Hausratversicherung
Neben der Privathaftpflichtversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung zählt auch die Hausratversicherung zu den sehr wichtigen Produkten, die im Grunde jeder Bürger im Versicherungsbereich abschließen sollte. Grundsätzlich sichert die Hausratversicherung den Versicherten gegen viele Schadensursachen ab, aufgrund derer der Hausrat beschädigt oder zerstört werden konnte. Wenn man bedenkt, dass viele Versicherungssummen mindestens über einen Betrag von 50.000 Euro bestehen, kann man schon an dieser Tatsache deutlich erkennen, wie wichtig die Absicherung ist, denn alleine aus den eigenen finanziellen Mitteln heraus wird man solch eine Summe bei einer kompletten Zerstörung der Wohnungseinrichtung sicherlich zumeist nicht aufbringen können, um gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Die Standardschäden, die im Rahmen der Hausratversicherung abgedeckt sind, lassen sich aufteilen in Schäden durch Naturereignisse oder durch fremde Personen. Zu diesen versicherten Schadensursachen zählen zum Beispiel Brand und Feuer, Hagel, Sturm, Einbruch, Vandalismus, Raub und Leitungswasser. Zudem sind auch diejenigen Kosten versichert, die durch notwendige Aufräumarbeiten entstehen oder Hotelkosten, weil der Versicherte nicht mehr in seiner eigenen Wohnung übernachten kann (zum Beispiel nach einem Brand in der Wohnung, den auch Ihr Tageshoroskop nicht voraus sagen konnte).
Elementarschäden als Sonderleistung
Neben diesen Basisleistungen lassen sich allerdings noch weitere Schadensursachen im Rahmen der Hausratversicherung abdecken. Dazu gehören beispielsweise die so genannten Elementarschäden. Diese werden oftmals dann in die Versicherung einbezogen, wenn man in einem gefährdeten Gebiet wohnt, zum Beispiel am Bergrand oder in der Nähe der Meeresküste. Zu diesen zu versichernden Elementarschäden gehören der Vulkanausbruch, Sturmfluten, Erdrutsche oder Lawinen. Da es sich hierbei um gewaltige Naturereignisse bzw. Naturkatastrophen handelt, sollte man diese in bestimmten Gebieten auf jeden Fall ebenfalls im Rahmen der Hausratversicherung abdecken. Manche Versicherungen bieten auch die Absicherung im Falle eines Krieges an. Eine ferner zu versichernde Sonderleistung ist der Schutz bei Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl von Wertsachen. Diese sind zwar grundsätzlich meistens bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme automatisch in der Absicherung der Hausratversicherung vorhanden, allerdings gilt die Versicherung nicht für höhere Werte. Wer also beispielsweise sehr kostbaren Schmuck oder gar Bargeld in der Wohnung aufbewahrt, sollte die Wertsachenversicherung auf jeden Fall in der benötigten Höhe separat in den Versicherungsvertrag aufnehmen. Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist der Fahrraddiebstahl nicht automatisch in der Hausratversicherung mit einbezogen, es sei denn, das Fahrrad befindet sich direkt in der Wohnung. In allen anderen Fällen muss die Fahrradversicherung explizit in den Vertrag aufgenommen werden. Ist dieses geschehen, spielt es im Folgenden keine Rolle mehr, wann und wo das Fahrrad gestohlen wird, der Versicherungsschutz gilt weltweit und rund um die Uhr.
Versicherung gegen Überspannungsschäden
Auch Glasbruchschäden sind in der Basisversicherung vorhanden, allerdings sollte man darauf achten, dass die Versicherungssumme auch ausreicht, wenn sich besonders hochwertiges Glas in der Wohnung befindet, zum Beispiel Sammlerstücke oder Ähnliches. Für Schäden durch Überspannung ist ebenfalls eine separate Aufnahme in den Versicherungsvertrag möglich. Diese können zum Beispiel in Folge eines Blitzeinschlages oder durch einen Kurzschluss geschehen. Davon betroffen sind Elektrogeräte wie Fernseher, Computer auf dem eine Fotobuch Software installiert ist oder der Herd, wobei es sich hier zumeist um recht teure Gegenstände handelt, weshalb ein Schutz vor dieser Art von Schaden sicherlich sehr sinnvoll. Grundsätzlich kommt es also darauf an, welche Risiken man durch die Hausratversicherung abdecken möchte, wie umfangreich der Versicherungsschutz dann am Ende wirklich ausfällt. Bevor man daher den Vertrag unterschreibt, sollte man sich ausführlich beraten lassen, ob die angebotene Grundabsicherung ausreichend ist, oder ob noch einige der genannten Sonderleistungen in die Hausratversicherung mit aufgenommen werden. Kein Problem stellt übrigens ein Umzug dar. Damit der Versicherte in der Übergangsphase von der alten zur neuen Wohnung nicht für zwei Objekte eine Versicherung zahlen muss, gilt die Versicherung bei Umzug die zumeist zwei Monate automatisch für beide Wohnungen. Der durchschnittliche Beitrag zur Hausratversicherung hängt in erster Linie von der Wohnart, der Wohnfläche und den gewünschten Leistungen ab. Durchschnittlich kann man ohne Sonderleistungen von einem Beitrag für eine 70 Quadratmeter große Wohnung von ca. 150 Euro im Jahr ausgehen.