Sonderleistungen
Sonderleistungen der Hausratversicherung
Neben der Privathaftpflichtversicherung und der
Berufsunfähigkeitsversicherung zählt auch die Hausratversicherung
zu den sehr wichtigen Produkten, die im Grunde jeder Bürger im
Versicherungsbereich abschließen sollte. Grundsätzlich sichert die
Hausratversicherung den Versicherten gegen viele Schadensursachen
ab, aufgrund derer der Hausrat beschädigt oder zerstört werden
konnte. Wenn man bedenkt, dass viele Versicherungssummen mindestens
über einen Betrag von 50.000 Euro bestehen, kann man schon an
dieser Tatsache deutlich erkennen, wie wichtig die Absicherung ist,
denn alleine aus den eigenen finanziellen Mitteln heraus wird man
solch eine Summe bei einer kompletten Zerstörung der
Wohnungseinrichtung sicherlich zumeist nicht aufbringen können, um
gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Die Standardschäden, die im
Rahmen der Hausratversicherung abgedeckt sind, lassen sich
aufteilen in Schäden durch Naturereignisse oder durch fremde
Personen. Zu diesen versicherten Schadensursachen zählen zum
Beispiel Brand und Feuer, Hagel, Sturm, Einbruch, Vandalismus, Raub
und Leitungswasser. Zudem sind auch diejenigen Kosten versichert,
die durch notwendige Aufräumarbeiten entstehen oder Hotelkosten,
weil der Versicherte nicht mehr in seiner eigenen Wohnung
übernachten kann (zum Beispiel nach einem Brand in der Wohnung, den
auch Ihr
Tageshoroskop
nicht voraus sagen konnte).
Elementarschäden als Sonderleistung
Neben diesen Basisleistungen lassen sich
allerdings noch weitere Schadensursachen im Rahmen der
Hausratversicherung abdecken. Dazu gehören beispielsweise die so
genannten Elementarschäden. Diese werden oftmals dann in die
Versicherung einbezogen, wenn man in einem gefährdeten Gebiet
wohnt, zum Beispiel am Bergrand oder in der Nähe der Meeresküste.
Zu diesen zu versichernden Elementarschäden gehören der
Vulkanausbruch, Sturmfluten, Erdrutsche oder Lawinen. Da es sich
hierbei um gewaltige Naturereignisse bzw. Naturkatastrophen
handelt, sollte man diese in bestimmten Gebieten auf jeden Fall
ebenfalls im Rahmen der Hausratversicherung abdecken. Manche
Versicherungen bieten auch die Absicherung im Falle eines Krieges
an. Eine ferner zu versichernde Sonderleistung ist der Schutz bei
Zerstörung oder Verlust durch Diebstahl von Wertsachen. Diese sind
zwar grundsätzlich meistens bis zu 20 Prozent der
Versicherungssumme automatisch in der Absicherung der
Hausratversicherung vorhanden, allerdings gilt die Versicherung
nicht für höhere Werte. Wer also beispielsweise sehr kostbaren
Schmuck oder gar Bargeld in der Wohnung aufbewahrt, sollte die
Wertsachenversicherung auf jeden Fall in der benötigten Höhe
separat in den Versicherungsvertrag aufnehmen. Entgegen der weit
verbreiteten Meinung ist der Fahrraddiebstahl nicht automatisch in
der Hausratversicherung mit einbezogen, es sei denn, das Fahrrad
befindet sich direkt in der Wohnung. In allen anderen Fällen muss
die Fahrradversicherung explizit in den Vertrag aufgenommen werden.
Ist dieses geschehen, spielt es im Folgenden keine Rolle mehr, wann
und wo das Fahrrad gestohlen wird, der Versicherungsschutz gilt
weltweit und rund um die Uhr.
Versicherung gegen Überspannungsschäden
Auch Glasbruchschäden sind in der
Basisversicherung vorhanden, allerdings sollte man darauf achten,
dass die Versicherungssumme auch ausreicht, wenn sich besonders
hochwertiges Glas in der Wohnung befindet, zum Beispiel
Sammlerstücke oder Ähnliches. Für Schäden durch Überspannung ist
ebenfalls eine separate Aufnahme in den Versicherungsvertrag
möglich. Diese können zum Beispiel in Folge eines Blitzeinschlages
oder durch einen Kurzschluss geschehen. Davon betroffen sind
Elektrogeräte wie Fernseher, Computer auf dem eine
Fotobuch
Software installiert ist oder der Herd, wobei es sich hier
zumeist um recht teure Gegenstände handelt, weshalb ein Schutz vor
dieser Art von Schaden sicherlich sehr sinnvoll. Grundsätzlich
kommt es also darauf an, welche Risiken man durch die
Hausratversicherung abdecken möchte, wie umfangreich der
Versicherungsschutz dann am Ende wirklich ausfällt. Bevor man daher
den Vertrag unterschreibt, sollte man sich ausführlich beraten
lassen, ob die angebotene Grundabsicherung ausreichend ist, oder ob
noch einige der genannten Sonderleistungen in die
Hausratversicherung mit aufgenommen werden. Kein Problem stellt
übrigens ein Umzug dar. Damit der Versicherte in der Übergangsphase
von der alten zur neuen Wohnung nicht für zwei Objekte eine
Versicherung zahlen muss, gilt die Versicherung bei Umzug die
zumeist zwei Monate automatisch für beide Wohnungen. Der
durchschnittliche Beitrag zur Hausratversicherung hängt in erster
Linie von der Wohnart, der Wohnfläche und den gewünschten
Leistungen ab. Durchschnittlich kann man ohne Sonderleistungen von
einem Beitrag für eine 70 Quadratmeter große Wohnung von ca. 150
Euro im Jahr ausgehen.